Ihr Fachanwalt für Familienrecht und Anwalt für Erbrecht in Berlin – Sascha Rosengart
Kaum ein Rechtsgebiet ist so emotional wie das Familienrecht oder das Erbrecht. Wichtig ist der fachgerechte, besonnene und vertrauensvolle Umgang mit Ihrem Anliegen. Ich würde mich freuen, Ihnen hierbei als Fachanwalt für Familienrecht und als Anwalt für Erbrecht engagiert zur Seite stehen zu dürfen.
Nutzen Sie einfach eine der angegeben Kontaktmöglichkeiten. Ich werde kurzfristig auf Ihr Anliegen eingehen und mich darum kümmern, zeitnah einen Termin für ein persönliches Gespräch in unseren Kanzleiräumen einzurichten. Die Kanzlei liegt im Berliner Bezirk Wilmersdorf-Charlottenburg, inmitten des beliebten sog. „Güntzelkiez“.
Unsere Leistungen
Familienrecht
Meine Aufgabe als Anwalt ist es, diese intime Ebene der Fälle zu berücksichtigen und zu Lösungen beizutragen, die Ihrer persönlichen Situation gerecht werden.
Erbrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Rosengart hat sich auf das Rechtsgebiete Erbrecht spezialisiert, um auf diesem Gebiet eine kompetente Betreuung zu gewährleisten.
Rechtsanwalt Sascha Rosengart
Anwalt für Erb- und Familienrecht Berlin
Ihre Vorteile
Individuelle Lösungen, auf den Einzelfall zugeschnitten
Intensive und umfassende Bearbeitung jedes Mandats
Flexible und schnelle Terminabsprache
Transparente Abrechnung
Fokus Familienrecht
Meine Weiterbildung zum Fachanwalt auf diesem Rechtsgebiet ermöglicht Ihnen eine kompetente Beratung und schnelle Lösung Ihres Problems.
Fokus Erbrecht
Ich biete juristischen Beistand für Erblasser, Erben und Erbverwalter. Sie erhalten fachkundige Unterstützung bei Ihrem Erbfall.
Ganzheitliche Beratung
Aufgrund meiner Erfahrungen auch in anderen Rechtsgebieten ermögliche ich Ihnen eine umfassende Beratung.
Schnelle Terminvergabe
Bei mir erhalten Sie schnell und flexibel einen Termin. In der Regel ist ein Termin innerhalb einer Woche möglich.
Familienrecht in Berlin
Das Familienrecht zählt zu den sensibelsten Fachgebieten des Rechts, denn es ist mit einer Menge Emotionen der betroffenen Personen verbunden. Während es in Gebieten wie Vertragsrecht ausschließlich um Sachwerte geht, greift das Familienrecht die ureigenen Gefühle des Menschen an.
Meine Aufgabe als Anwalt ist es, diese intime Ebene der Fälle zu berücksichtigen und zu Lösungen beizutragen, die Ihrer persönlichen Situation gerecht werden.
Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Wenn sich eine Ehegemeinschaft oder Lebenspartnerschaft trennt und die Scheidung eingeleitet wird, bleiben viele rechtliche Fragen zu klären. Das reicht von materiellen Fragen bis hin zu hochpersönlichen Themen wie der Frage nach dem Sorgerecht für die Kinder.
Die meisten Emotionen herrschen im Sorgerecht und Umgangsrecht. Im Gesetz sowie der Rechtsprechung existieren viele Grauzonen, die fallweise unterschiedlich betrachtet werden müssen.
Meine Aufgabe ist es, Sie dabei zu beraten und einen langwierigen Streit möglichst zu vermeiden. Doch trotz aller Sorgfalt ist es in manchen persönlichen Konstellationen ausgeschlossen, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Im Falle eines Rechtsstreits und eines Sorgerechtsprozesses stehe ich Ihnen zur Seite, um dieses für Sie schwierige und belastende Thema zu bewältigen. Kontaktieren Sie mich als Fachanwalt für Familienrecht für weitere Informationen hier oder rufen Sie mich an unter 030 – 86 30 70 03.
Der Ehevertrag vor der Hochzeit
Viele Streitigkeiten lassen sich vermeiden, wenn vor Eheschluss ein rechtlich haltbarer Ehevertrag abgeschlossen wird. Wichtig ist hierbei, dass Verträge in Deutschland zwar grundsätzlich einer großen Freiheit unterliegen, aber Gesetze hinsichtlich Ehe und Unterhaltspflichten im Zweifelsfall über einzelvertraglichen Vereinbarungen stehen.
Daher ist nicht jeder Vertrag ohne weiteres haltbar. Sie sollten daher einen Ehevertrag nicht ohne juristische Unterstützung abschließen.
Ein Ehevertrag ist übrigens auch jederzeit nach Eheschließung zulässig und sollte in Erwägung gezogen werden, wenn sich die persönliche Situation eines oder beider Partner drastisch verändert.
Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung
Auch die Folgen von Ehegattenunterhalt und Vermögensaufteilung sollten nicht unterschätzt werden. Die Streitwerte sind äußerst hoch, nicht zuletzt kann es um das Bleiberecht in einem Haus sowie um hohe Vermögenswerte gehen.
Je höher der Streitwert, desto geringer die Wahrscheinlichkeit, dass eine einvernehmliche Lösung ohne Rechtsstreit getroffen wird. Auch bei sozialen Härtefällen, also besonders niedrigen Streitwerten, ziehen insbesondere Unterhaltsfragen äußerst intensive Streitigkeiten nach sich.
Das Erbrecht
Ebenso ungern wie über eine Scheidung denken viele Menschen über den eigenen Tod nach. Doch obwohl der Erbanspruch der direkten Verwandten wie dem Ehepartner und den Kindern relativ eindeutig ist, ist die Gesetzeslage im Hinblick auf entfernte Verwandte und Freunde deutlich komplexer. Um alle möglichen Erbstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie Ihr Testament nicht alleine aufsetzen, sondern einen Rechtsbeistand konsultieren.
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Vergütung
Jede anwaltliche Tätigkeit, auch die juristische Erstberatung, stellt eine Dienstleistung dar, welche entsprechend zu vergüten ist.
Art und Höhe der Vergütung regelt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für die anwaltliche Erstberatung sieht das RVG eine Vergütung von 190 € netto/ 226,10 brutto vor.
Im Rahmen der Mandatserteilung (außergerichtliche Tätigkeit oder Vertretung im gerichtlichen Verfahren) richtet sich die Höhe in der Regel nach dem Gegenstandswert/Verfahrenswert der Angelegenheit.
In geeigneten Fällen besteht ferner die Möglichkeit, eine Stunden- oder Pauschalvergütung frei zu vereinbaren.
Rechtsanwalt Sascha Rosengart
Kranzer Str. 6/7
14199 Berlin
Tel: 030 – 86 30 70 03
Fax: 030 – 86 30 70 04
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 09:00 – 18:00 Uhr
E-Mail: kontakt@ra-rosengart.de
Webseite: www.rechtsanwalt-rosengart.de