Für viele Menschen die Hochzeit mit dem Traumpartner der schönste Tag im Leben. Die häufig monatelangen Vorbereitungen kosten viel Zeit, Geld und Nerven. An einen Ehevertrag denken dabei die wenigsten Paare. Dabei kann ein ordentlich aufgesetzter Vertrag im Falle der Trennung viel Leid ersparen.
1. Was ist ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag ist ein formeller Vertrag, der Vermögensansprüche im Falle einer Scheidung oder bei vorzeitigem Tod regeln soll. Die rechtliche Grundlage hierzu liefern die Paragraphen 1408 ff. im bürgerlichen Gesetzbuch.
In der Bundesrepublik Deutschland ist eine notarielle Beurkundung nötig. So schreibt das Gesetz in § 1410 BGB sogar vor, dass „der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden muss“.
2. Warum sollte man einen Ehevertrag aufsetzen?
In einem Ehevertrag können Punkte zum Güterstand, Versorgungsausgleich oder auch nachehelichen Unterhalt vereinbart werden. Außerdem können weitere Regelungen z.B. im Hinblick auf die Gestaltung des Ehealltags oder die Erziehung von Kindern getroffen werden.
Wird kein Vertrag geschlossen, lebt jeder Deutsche in einer so genannten Zugewinngemeinschaft. Im Ehevertrag kann das geändert werden. Darin wird dann der Güterstand vereinbart: Gütergemeinschaft oder Gütertrennung.
Dies hat einen Vorteil: Bringt ein Ehepartner ein großes Vermögen oder einen erheblichen Besitz in Form von Immobilien oder anderen Wertgegenständen mit in die Ehe, so verbleibt im Falle einer Scheidung dieser Besitz bei dem eigentlichen Eigentümer.
Im Falle einer Scheidung wird automatisch ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Dieser bewertet die Rentenanwartschaften, die während er Ehe erworben worden und gleicht diese zwischen den Parteien aus.
In einem Ehevertrag kann vereinbart werden, dass dieser Ausgleich nicht geschieht. Das bietet für den Ehepartner, der innerhalb der Ehe ein höheres finanzielles Einkommen hat, den Vorteil, dass er das erwirtschaftete Geld auch behalten kann.
In § 1570 BGB wird der nacheheliche Unterhalt beschrieben, der zu leisten ist, wenn eine Partei z. B. für die Verpflegung eines Kindes verantwortlich ist. Dieser nacheheliche Unterhalt kann abweichend von der gesetzlichen Regelung im Ehevertrag vereinbart werden.
Einen weiteren Vorteil bietet der Ehevertrag, wenn Personen unterschiedlicher Länder heiraten. So kann im Falle einer Scheidung eindeutig festgelegt werden, nach welchem Recht verfahren werden soll.
3. Brauche ich dafür einen Anwalt?
Die Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Erstellung eines Ehevertrags ist nicht zwingend notwendig. Dennoch ist es in einigen Fällen durchaus zu überdenken, einen Anwalt aufzusuchen.
Die Eheleute sollten sich überlegen, was in dem Ehevertrag stehen sollte und können diesen Entwurf einem Anwalt zur Prüfung vorlegen. Weiterhin kann ein Rechtsanwalt auf den Einzelfall abgestimmt überprüfen, ob überhaupt ein Vertrag von Nöten ist bzw. einen Entwurf aufsetzen, welcher später nur noch notariell beurkundet werden muss.
Eine anwaltliche Beratung ist z.B. dann besonders sinnvoll, wenn einer der Ehegatten selbstständig ist oder deutlich mehr verdient als der andere. Auch wenn beide Ehepartner unterschiedliche Nationalitäten haben und sich Kinder wünschen empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.
4. Wie hoch sind die Ehevertrag Kosten?
Die Ehevertrag Kosten richten sich danach, ob lediglich ein Notar zur Beurkundung aufgesucht wird oder ob ein Rechtsanwalt beauftragt wird. Somit fallen entweder nur Notarkosten an oder Notar- und Anwaltskosten.
Notarkosten sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt. Die Kosten für die Beratung, ob ein Ehevertrag nötig ist oder nicht samt Aufsetzen des Vertrages sind in der Beurkundungsgebühr mit enthalten.
Der Geschäftswert bildet die Berechnungsgrundlage der Notarkosten für den Vertrag. Das Vermögen der Eheleute minus Schulden (diese werden bis zur Hälfte abgezogen) werden Reinvermögen genannt und dieses stellt den Geschäftswert dar. Laut dem GNotKG „werden die jeweiligen Gebühren mit dem Gebührensatz multipliziert“. Außerdem sind Auslagen und Mehrwertsteuer zu begleichen.
Hierzu ein Berechnungsbeispiel, um die Kosten besser nachvollziehen zu können:
Das Reinvermögen der Eheleute beträgt 80.000 Euro. Die einfache Gebühr gemäß Anlage 2 zum GNotKG beträgt 219 Euro. Der Notar muss eine doppelte Gebühr berechnen, da Beratung und Beurkundung stattgefunden haben, also 438 Euro. Weiterhin werden Auslagen und Mehrwertsteuer addiert. Insgesamt kostet der fertige Ehevertrag ca. 530 Euro.
5. Kann man einen Ehevertrag auch nach der Hochzeit aufsetzen?
Ein Ehevertrag muss nicht unbedingt vor der Heirat geschlossen werden. Eine Unterzeichnung sowie Änderung ist ebenfalls während der Ehe, in besonderen Fällen sogar nach der Scheidung rechtlich möglich.
Nach diesem kurzen Ausflug in die Rechtswelt sieht jeder, dass ein Ehevertrag beträchtliche Vorteile bietet. Es ist kein Beweis von Misstrauen, sondern eine relevante Absicherung, dass es im Falle einer Scheidung zu einem fairen Schlussstrich kommt, bei dem sich beide Parteien immer noch in die Augen sehen können.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Ehevertrag oder wünschen eine anwaltliche Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 030 – 86 30 70 03 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@ra-rosengart.de.
Über Sascha Rosengart
Sascha Rosengart ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2015 mit eigener Kanzlei in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Rechtsanwalt Rosengart ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht spezialisert.
Bildquellennachweis: nmann77 – fotolia.com