Eine Scheidung ist meist nicht nur für beide Beteiligten unangenehm, sondern ggf. auch teuer – doch was kostet eine Scheidung wirklich? Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten.
Es gibt Minimum-Verfahrenswerte, an denen man sich orientieren kann, doch die tatsächlichen Kosten für eine Scheidung hängen von der ganz persönlichen Situation des Ehepaares ab. Hierzu zählen Anwalts- und Gerichtskosten.
Obwohl es also keine pauschale „Rechnung“ für eine Scheidung gibt, können sich scheidungswillige Paare einen Überblick über die verschiedenen Kostenpunkte verschaffen.
Einen Anwalt teilen und Kosten sparen? Lieber nicht.
Wenn die Liebe erloschen ist und sich ein Ehepaar dafür entschieden hat, getrennte Wege zu gehen, muss einer von beiden die Scheidung einreichen.
Prinzipiell gilt: Bei Familiengerichten sollte nicht ohne Anwälte agiert werden. Denn diese erfüllen die Aufgabe, emotionale Gründe für eine Scheidung von objektiven Aspekten zu trennen. Dieser Punkt ist notwendig, damit ein Richter ein Ehepaar offiziell scheiden darf.
Lässt man sich dabei von einem eigenen Anwalt vor Gericht vertreten, muss man die Kosten hierfür selbst tragen. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, muss nur eine Seite einen Anwalt beauftragen – also derjenige, der die Scheidung einreicht.
Für den anderen Ehegatten genügt es, eine Zustimmung auszusprechen, er benötigt also nicht unbedingt einen eigenen Anwalt. Möchte er jedoch eigene Anträge stellen, muss auch der andere Ehegatte anwaltlich vertreten sein.
Wichtig: Ein Anwalt, der von einem Ehegatten beauftragt worden ist, darf auch nur diesen beraten. Den anderen darf er in keinem Fall vertreten. Das bedeutet, dass der andere Ehepartner z.B. keine eigenen Anträge stellen kann, wenn er nicht auch anwaltlich vertreten ist.
Bei einer Scheidung sind unbedingt die jeweiligen Interessen zu ermitteln und zu vertreten, sodass es jedem Ehegatten dringend zu empfehlen ist, eine eigene anwaltliche Vertretung oder zumindest Beratung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt erstrecht, wenn bei der Scheidung ein hohes Konfliktpotenzial herrscht.
Gerichts- und Anwaltskosten
Sobald der Anwalt die Beantragung der Scheidung beim zuständigen Gericht eingereicht hat, erstellt dieses eine sogenannte Kostenvorschussrechnung. Diese muss zunächst beglichen werden, ehe der Antrag an den Ehegatten weitergeleitet wird. Hinzu kommt, dass auch der Anwalt eine Kostenvorschussrechnung stellen kann.
Sollte sich ein Beteiligter im Vorfeld außergerichtlich von einem Anwalt Rat einholen, werden darüber hinaus meist Kosten für eine Erstberatung fällig, die in unserer Kanzlei 190 Euro netto betragen.
Sollte die Kommunikation mit der anderen Partei schriftlich erfolgen, berechnet der Anwalt darüber hinaus eine sog. Geschäftsgebühr sowie – falls es am Ende eine Einigung gibt – eine Einigungs- und Erledigungsgebühr ab.
Verfahrenswerte und Versorgungsausgleich
Prinzipiell hängen die genauen Kosten einer Scheidung vom sog. Verfahrenswert ab. Sowohl der Anwalt als auch die Gerichte berechnen ihre jeweiligen Gebühren anhand dieses Wertes.
Gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und den gesetzlichen Vorgaben über Gerichtskosten in Familienangelegenheiten (FamGKG) werden hieraus die konkreten Kosten kalkuliert.
Weil der Staat die Gebühren vorgibt, ist ein Anwalt dazu verpflichtet, seine Gebühren wenigstens entsprechend der geltenden deutschen Gebührenordnung für Anwälte abzurechnen. Ggf. kommen auch Honorarvereinbarungen in Betracht.
Für die Berechnung des Verfahrenswertes einer Scheidung wird das Gesamteinkommen der Ehegatten in den letzten 3 Monaten als Grundlage genommen.
Ein Beispiel: Wenn der Ehemann 1.500 Euro netto und die Ehefrau 2.000 Euro netto verdient, dann liegt der Verfahrenswert bei 10.500 Euro. Bei einem solchen Verfahrenswert ergeben sich Anwaltskosten in Höhe von 1.820,70 Euro brutto pro Anwalt (Verfahrensgebühr und Termingebühr).
Bei längeren Ehen ist in der Regel ein Versorgungsausgleich durchzuführen. Der Verfahrenswert hierfür ist nur schwer vorherzusagen, da er davon abhängt wie viele und wie werthaltige Rentenanwartschaften „angesammelt“ wurden. Als Verfahrenswert werden für den Versorgungsausgleich mind. 1000 € angenommen und dem Verfahrenswert der Scheidung hinzugerechnet.
Es ist für beide Parteien klar von Vorteil, wenn die Scheidung einvernehmlich verläuft und Streitigkeiten vermieten werden können. Denn jeder Punkt, über den es Streitigkeiten gibt, verursacht weitere Kosten.
Was kostet eine Scheidung? Das Fazit
Eine Scheidung ist eine komplexe und sehr individuelle Angelegenheit. Die Frage „Was kostet eine Scheidung?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, dafür ist das Scheidungsverfahren zu unübersichtlich. Wir empfehlen Ihnen deshalb dringend, sich rechtzeitig von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.
Möchten Sie sich scheiden lassen oder haben Sie weitere Fragen zum Thema Kosten einer Scheidung? Dann rufen Sie uns an unter 030 – 86 30 70 03 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@ra-rosengart.de.
Über Sascha Rosengart
Sascha Rosengart ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2015 mit eigener Kanzlei in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Rechtsanwalt Rosengart ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht spezialisert.
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