030 / 86 30 70 03 kontakt@ra-rosengart.de

Viele Kinder wachsen mit getrennten Eltern auf. Die meisten davon haben vereinbart, dass ein Elternteil für das alltägliche Leben des Kindes zuständig ist und der andere Elternteil ein regelmäßiges Umgangsrecht genießt. Doch oft kommt es zum Streit über die Frage, was für die Feiertage gelten soll. Wer hat das Sorgerecht an Weihnachten oder Silvester? Gibt es ein Vorrecht eines Elternteils auf die Gesellschaft seines Kindes?

1. Wie ist das Sorgerecht an Weihnachten gesetzlich geregelt?

Der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat Umgangsrecht, also das Recht auf Kontakt zu dem Kind. Zu der Frage, wann genau und wie lange jeweils dieser Kontakt stattfinden soll, gibt das Gesetz keine Antwort. Es bestimmt lediglich, dass beide Elternteile zu einem fairen Verhalten verpflichtet sind. Mehr Informationen zum gemeinsamen Sorgerecht hier.

2. Welche Vereinbarungen zum Sorgerecht an Weihnachten sind üblich?

Haben Sie Fragen zum Thema Sorgerecht an Weihnachten oder benötigen Sie eine rechtliche Beratung?

Haben Sie Fragen zum Thema Sorgerecht an Weihnachten ? Rufen Sie uns an unter 030 86 30 70 03.

In der Regel verbringen Kinder jeweils den zweiten Feiertag bei demjenigen Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt.

Das sind dann zum Beispiel der zweite Weihnachtsfeiertag und den Ostermontag sowie alle zwei Wochenenden.

Oft kommt es auch zu individuellen Absprachen, die nicht zuletzt vom Wunsch des Kindes abhängen.

Daran kann man sehen, wie schwierig es wäre, eine starre gesetzliche Regelung für den Umgang des Kindes an den Feiertagen zu fordern.

3. Wie sollte man als Elternteil den Umgang an Weihnachten regeln?

Manche Eltern teilen sich die Feiertage gerecht auf, sodass das Kind je einen Tag bei jedem Elternteil verbringt. Möglich ist auch, jedes Jahr zu wechseln oder das gesamte Weihnachtsfest zusammen als Familie zu verbringen. Oft wohnt das Kind in der Ferienzeit bis Silvester bei einem und ab Neujahr beim anderen Elternteil.

4. Was, wenn Eltern sich über das Umgangsrecht an Weihnachten streiten?

Wenn Eltern sich nicht darüber einigen können, wo das Kind die Weihnachtsfeiertage verbringen soll, kann eine neutrale Beratungsstelle für Familienfragen helfen. Auch das Jugendamt kann eine wertvolle Anlaufstelle bei elterlichen Streitigkeiten sein. Können sich die Eltern dennoch nicht einigen, kann ein Anwalt für Familienrecht in die Diskussion einbezogen werden.

5. Was kann ein Anwalt tun?

Ein Anwalt für Familienrecht kann Ihnen als Elternteil bei der Vertretung Ihrer Ansprüche helfen. So kann er beispielsweise eine einstweilige Anordnung für Sie beim Familiengericht beantragen. Ein Verfahren zu einer solchen Anordnung ist weit schneller abgeschlossen als ein normales Gerichtsverfahren.

Trotzdem sollten Sie sich nicht zu lange Zeit lassen, wenn es um das Umgangsrecht an Weihnachten geht. Das Familiengericht entscheidet auf Ihren Antrag, wie das Umgangsrecht geregelt wird.

6. Wie läuft ein Verfahren zur einstweiligen Anordnung ab?

Zunächst wird das Kind vom Jugendamt und vom Familiengericht angehört, damit auf seine Bedürfnisse optimal eingegangen werden kann. Das Kind erhält auch einen Verfahrensbeistand, der ausschließlich die Kindesinteressen vertritt.

In der Regel kommt es dann zu einer Umgangsregelung, die dem Kindeswohl entspricht. Wenn der andere Elternteil trotz der gerichtlichen Entscheidung den Umgang verweigert, kann gegen ihn ein Ordnungsgeld oder gar eine Haft angeordnet werden. Im Extremfall droht ihm der Entzug der elterlichen Sorge.

7. Wann sollte ich einen Anwalt aufsuchen?

Ein Gang zum Anwalt ist in jedem Fall angeraten, wenn Sie durch Gespräche mit dem anderen Elternteil keine Einigung erzielen können. Zögern Sie im Streitfall nicht, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen.

Haben Sie Fragen zum Thema Sorgerecht an Weihnachten oder benötigen Sie eine rechtliche Beratung? Dann rufen Sie uns an unter 030 – 86 30 70 03 oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@ra-rosengart.de.

Über Sascha Rosengart

Sascha Rosengart ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2015 mit eigener Kanzlei in Charlottenburg-Wilmersdorf.

Rechtsanwalt Rosengart ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht spezialisert.

✆ 030 – 86 30 70 03
✉ kontakt@ra-rosengart.de

Bildquellennachweis: Konstantin Yuganov – fotolia.com

Call Now Button