Den meisten Menschen stellt sich früher oder später im Leben die Frage: Muss ich ein Testament aufsetzen? Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. In den meisten Fällen ist es jedoch ratsam, ein Testament aufzusetzen.
Ein Beispiel: Ein verheirateter Familienvater mit zwei Kindern verstirbt und hinterlässt der Familie u.a. ein Haus. Die Ehefrau, die in dem Haus lebt, erbt im Regelfall die Hälfte des Vermögens und die andere Hälfte wird unter den Kindern aufgeteilt. Die Kinder können rechtlich Anspruch auf das Haus erheben und die Mutter im schlimmsten Fall dazu zwingen, das Haus zu räumen, es zu verkaufen und das Vermögen aufzuteilen.
Diese gesetzlich festgelegte Erbfolge lässt sich mit einem Testament umgehen. Wenn mehr als zwei gesetzliche Erben vorhanden sind und es Vermögenswerte wie z.B. Immobilien gibt ist das Aufsetzen eines Testaments sinnvoll.
Ein Testament aufsetzen: Wie funktioniert das?
Grundsätzlich können Sie eigenständig und ohne fremde ein Testament aufsetzen. In einfachen Fällen müssen Sie also nicht zwingend einen Anwalt oder Notar in Anspruch nehmen. Dennoch ist es ratsam, sich vorher bei einem Anwalt für Erbrecht beraten zu lassen, da es einiges beim Testament aufsetzen zu beachten gilt.
Es gibt Formvorschriften, die notwendig sind und eingehalten werden müssen, damit es keine Missverständnisse bei der Klärung des Letzten Willens gibt.
Werden diese nicht eingehalten, muss unter Umständen Ihr Letzter Wille durch Auslegung festgestellt werden.
Wenn Sie ohne Hilfe von einem Anwalt oder Notar ein Testament aufsetzen wollen, müssen Sie dies in Form eines eigenhändigen Testaments tun.
Ein eigenhändiges Testament müssen Sie selbst und ohne Hilfe handschriftlich schreiben und am Ende mit Vor- und Familiennamen unterschreiben.
Es genügt nicht, ein eigenhändiges Testament auf dem Computer zu schreiben und dann nur die Unterschrift handschriftlich zu leisten. Außerdem sind Ort und Datum wichtig bei der Errichtung des Testaments.
Wenn Sie kein deutscher Staatsangehöriger sind, Vermögen im Ausland haben oder dauerhaft im Ausland leben, können unter Umständen andere Formen gelten. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt oder Notar wenden. Dies sollten Sie auch dann tun, wenn es in Ihrem Testament über das private hinaus um eine Unternehmensnachfolge geht.
Welche Inhalte gehören in ein Testament?
In Deutschland gilt der Grundsatz der Testierfreiheit. Sie können in Ihrem Testament von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und müssen dies auch nicht begründen. Allerdings steht den gesetzlichen Erben ein Pflichtanteil zu, auch wenn Sie diese nicht in Ihrem Letzten Willen einbeziehen. Dies können Sie nur verhindern, wenn ein Pflichtteilsentziehungsgrund vorliegt.
Sie haben das Recht, den bzw. die Erben an bestimmte Auflagen zu binden, damit Sie das Erbe antreten dürfen oder sie nur beschränkt zu bedenken. Ein Erbe hat übrigens auch das Recht, sein Erbe auszuschlagen.
Erben und Vermächtnisnehmer
In Ihrem Testament sollte klar Ihr Erbe definiert sein. Ihr Erbe bekommt nicht nur Vermögen, sondern ist Ihr Rechtsnachfolger mit allen Rechten aber auch Pflichten. Setzen Sie mehrere Erben ein, entsteht eine Erbengemeinschaft und eventuell anfallende Entscheidungen müssten gemeinsam getroffen werden. Dies sollten Sie bei der Erbeinsetzung bedenken, denn das kann zu Streit führen und ist nicht immer die beste Entscheidung.
Im Gegensatz zum Erben werden dem Vermächtnisnehmer einzelne Gegenstände oder Vermögensgruppen zugewandt. Er ist nicht Ihr Rechtsnachfolger und haftet nicht für Nachlassverbindlichkeiten.
Verwahrung und Vollstreckung des Testaments
Sie können das Testament in Ihrer Wohnung oder auch amtlich verwahren lassen, auch wenn Sie das Testament nicht notariell, sondern privat eigenhändig errichtet haben.
Letztere Option sichert ab, dass das Testament vollstreckt wird, da es nicht verloren gehen oder übersehen werden kann. Es verhindert außerdem, dass das Testament verschwindet oder gefälscht wird. Das ist strafbar, muss aber auch erst mal nachgewiesen werden können.
Für die Testamentsvollstreckung brauchen Sie keinen Testamentsvollstrecker, wenn das Testament vorliegt und das Erbrecht nachgewiesen wird.
Kann ich ein alte Verfügungen widerrufen?
Die Umstände können sich mit der Zeit verändern. Mit der Errichtung eines neuen Testaments widerrufen Sie automatisch vorherige Verfügungen. Trotzdem sollten Sie dann im neuen Testament die alten Verfügungen widerrufen, um Auslegungsprobleme zu vermeiden.
In einfachen Fällen ist es nicht zwingend notwendig, einen Anwalt oder Notar beim Errichten des Testaments hinzuzuziehen. Dennoch sind Sie als Laie mit einem Beratungsgespräch auf der sicheren Seite.
Insbesondere bei komplexeren Fällen sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, damit Ihr Letzter Wille nicht ungewollt zur Auslegungssache wird.
Über Sascha Rosengart
Sascha Rosengart ist seit 2014 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 2015 mit eigener Kanzlei in Charlottenburg-Wilmersdorf.
Rechtsanwalt Rosengart ist auf die Rechtsgebiete Familienrecht und Erbrecht spezialisert.
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